
Foto Credits: ArGe Medien im ZVEH
PV-Module fallen unter die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und gelten als Gewerbegeräte – auch dann, wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. Damit verbunden sind Meldepflichten und die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Verantwortlich für Sammlung und Verwertung defekter Module ist stets der Erst-Inverkehr-Bringer – also Hersteller, Importeure oder auch Elektrotechniker, die PV-Module aus dem Ausland beziehen und in Österreich vertreiben.
Um Ihnen im betrieblichen Alltag Sicherheit zu geben, wurde ein praxisnahes Merkblatt in Kooperation mit der EAK, PV-Austria und der Bundesinnung erarbeitet. Dieses bietet Ihnen eine klare Orientierung und unterstützt bei der korrekten Umsetzung.
Hier geht’s zum Merkblatt:
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/merkblatt-entsorgung-pv-module.pdf